Rechtliche Hinweise zur Betreiberhaftung

Gültig für den Dübendorf-Standort von Vietdura bis einschliesslich 31.12.2025

Bisherige Betreiberfirma: Finest VNM Food KLG

Die operative Führung des Restaurants Vietdura in Dübendorf lag bis zum Mandatsende am 31. Dezember 2025 ausschliesslich bei der Finest VNM Food KLG (CHE-198.068.447 MWST). Vertretungsberechtigt: Patrick Peter Bartz und Ralph Fabian Hammer, diese trug die volle Verantwortung für alle Geschäftstätigkeiten.

1. Alleinige Haftung für Leistungen und Forderungen bis 31.12.2025
Für sämtliche Leistungen, Vorgänge, Zahlungen, Forderungen oder Verpflichtungen während der Betriebszeit bis einschliesslich 31. Dezember 2025 haftet die Finest VNM Food KLG allein und vollumfänglich, auch für Folgerechnungen, Nachforderungen oder Ansprüche, die nach diesem Datum geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere: offene Forderungen von Dritten, Rückzahlungen oder Nachforderungen, Ansprüche aus Gewährleistung, Verträgen oder Lieferverhältnissen, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten, Kosten und Folgeschäden. Die Haftung bleibt bestehen, solange die Ansprüche aus dem genannten Zeitraum kausal resultieren, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einreichung.

2. Keine Rechtsnachfolge durch Hammer Exquisit GmbH
Ab dem 01. Januar 2026 führt die Hammer Exquisit GmbH (CHE-169.907.011, Sitz: 8603 Schwerzenbach) das Restaurant Vietdura am Standort Zürcherstrasse 48, 8317 Tagelswangen, als rechtlich selbständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte der Hammer Exquisit GmbH sind Frau Cam Duyen Hammer-Vo und Herr Ralph Fabian Hammer, welche die Gesellschaft mit der operativen Führung des Restaurants beauftragt haben.
Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten, Altlasten oder Ansprüche aus der Betriebsperiode in Dübendorf; sämtliche Forderungen und Verpflichtungen aus dieser Zeit verbleiben ausschliesslich bei den damals verantwortlichen Rechtsträgern. Die Hammer Exquisit GmbH haftet nur im Rahmen des gesetzlichen Rahmens einer GmbH und ausschliesslich für Verpflichtungen, die aus ihrer eigenen Geschäftstätigkeit ab dem Standort Tagelswangen entstehen.

3. Fortbestand des Markenkonzepts Vietdura
Das kulinarische Konzept, Rezepte sowie alle Marken- und Gestaltungsrechte von Vietdura verbleiben beim Wirtepaar Duyen Hammer-Vo und Ralph F. Hammer, unabhängig vom Betreiberwechsel.

Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und orientieren sich an den Vorgaben des schweizerischen Rechts, insbesondere an den Transparenzanforderungen von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG.

Dieses Dokument gilt ausschliesslich für den Betrieb des Restaurants Vietdura am bisherigen Standort Zürichstrasse 30, 8600 Dübendorf, bis zum 31.12.2025; letzter Betriebstag an diesem Standort ist der 23.12.2025.

Hinweis zu Betriebsferien und Neueröffnung:
Der letzte Betriebstag von Vietdura am Standort Zürichstrasse 30, 8600 Dübendorf, ist der 23.12.2025; anschliessend bleibt das Restaurant für Betriebsferien und Umzug geschlossen. Die Wiedereröffnung erfolgt am 31.01.2026 am neuen Standort Zürcherstrasse 48, 8317 Tagelswangen.